Vertragliche Regelung im Interim Management: Empfehlung des AIMP

Aufgrund der aktuellen Diskussion bezüglich der Vertragsgestaltung von Interim Managereinsätzen und um den Marktteilnehmern die Unsicherheiten in diesem Zusammenhang zu nehmen, hat der Branchenverband AIMP (Arbeitskreis Interim Management Provider) eine Empfehlung ausgearbeitet. Ergebnis und Empfehlung des AIMP: Über den Dienstleistungsvertrag können ALLE Interimistischen Einsätze, egal ob es sich um einen reinen Projekteinsatz oder um eine Vakanz Überbrückung handelt, abgewickelt werden. Der Dienstleistungsvertrag ist somit die am besten geeignete Vertragsform für den Einsatz eines Interim Managers.

Behandelte Themen:

Dienstvertrag – Arbeitnehmerüberlassung – Projektcharakter – Weisungsrecht – Sozialversicherung.

Kommentar zur Vorgehensweise von butterflymanager

Für die butterflymanager GmbH gilt: Rechtssicherheit ist oberstes Prinzip für die Auftraggeber, die eingesetzten Interim Manager, die Mitarbeiter und die Geschäftsführung der butterflymanager GmbH. In diesem Sinne sehen wir jeden Einzelfall individuell an und

  1. gestalten die Verträge entsprechend. Sollte – wie im unten als Download angebotenen Dokument unter Punkt 5 beschrieben – durch den Einsatz des Interim Managers eine Sozialversicherungspflicht entstehen oder zu prüfen sein, weisen wir unsere Partner darauf hin.
  2. Durch Information und Coaching des Auftraggebers und des Interim Managers leisten wir unseren Beitrag zu einer vertragsgetreuen Umsetzung vor Ort. Wichtig ist, wie der Vertrag „gelebt“ wird.
  3. Am Ende eines Projektes belegen wir eine vertragsgetreue Umsetzung noch durch eine abschließende Projektdokumentation.

Hinweis:

Die butterflymanager GmbH und der AIMP (Arbeitskreis Interim Management Provider) machen keine Rechts- oder Steuerberatung. In der zum Download angebotenen Unterlage wird lediglich die Rechtsmeinung des AIMP und die Vorgehensweise der butterflymanager GmbH wiedergegeben, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Aussagen beziehen sich auf Einsätze in Deutschland. Die butterflymanager GmbH übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Verwendung dieser Information entstehen, wird ausgeschlossen.