Im Interim Management ist der richtige Vertrag enorm wichtig und gibt Sicherheit. Rund um die Vertragsgestaltung haben wir von butterflymanager inzwischen mehr als 20 Jahre Erfahrung – seit 2003: Zur Zufriedenheit unserer Kunden, aber auch der eingesetzten Interim Manager (m/w/d). Der Anspruch ist: rechtsgeprüft, bewährt und fair in den Konditionen für alle Seiten.
Bewährter Dienstleistungsvertrag
Sobald Sie sich am Ende von Phase 3 für einen Interim Manager entschieden haben, schließen Sie mit uns in dieser Phase 4 einen bewährten Dienstleistungsvertrag über den Einsatz des Interim Managers ab. Darin geht es sowohl um das, was der Interim Manager tun soll, als auch um Themen wie Startdatum, Dauer, Tagessatz, Spesen, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeit und Haftung. Der Interim Manager hat seinerseits mit uns eine bewährte, vertragliche Vereinbarung als Subunternehmer.
Damit bleiben wir von butterflymanager in der zentralen Verantwortung für die Leistungserbringung und stehen für eine möglichst einfache und sichere Abwicklung aller vertraglichen und finanziellen Belange.
Unser Interesse an Ihrem Erfolg
Weil wir als butterflymanager GmbH Vertragspartner für alle Seiten sind, haben wir natürlich ein grosses Interesse daran, dass das Projekt erfolgreich läuft. Darum begleiten wir die Projekte auf professionelle Weise. Das geht schon VOR dem ersten Tag des Einsatzes vor Ort los - praktisch schon mit der Vertragsunterschrift. Wie diese Projektbegleitung läuft, zeige ich Ihnen im nächsten Video (butterflymanager®-Methode Schritt 5).
Hier gehts zum kompletten Video: